01. März 2022

BSBD-Bundesseniorenvertretung

Tarifverhandlungen Öffentlicher Dienst der Länder: 2,8 Prozent mehr Gehalt und 1.300 Euro Bonus - Keine Übertragung der Corona-Zulage auf die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger

Tarifverhandlungen Öffentlicher Dienst der Länder: 2,8 Prozent mehr Gehalt und 1.300 Euro Bonus - Keine Übertragung der Corona-Zulage auf die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger

Die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst für die Länder sind abgeschlossen. Alle Beschäftigten erhalten 2,8 Prozent mehr Geld ab 1. Dezember 2022 sowie eine Einmalzahlung von 1.300 Euro (steuer- und abgabenfrei) spätestens im März 2022.

Dass das Tarifergebnis inhalts- und zeitgleich auf die Landesbeamtinnen und -beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger übertragen wird, dürfte inzwischen in der Mehrzahl der Bundesländer beschlossene Sache sein!

Das Problem aber ist: Versorgungsempfängerinnen und -empfänger erhalten keine Corona-Sonderzahlung. Das empfinden wir als Diskriminierung!

Die Tarifpartner haben beschlossen, dass die Corona-Prämie in Höhe von 1.300 Euro nur aktive Beamtinnen und Beamte erhalten. Das ist empfinden wir als ungerecht. Selbst Versorgungsempfängerinnen und -empfänger, die in den letzten Monaten während der Hochphase der Pandemie noch aktiv Dienst abgeleistet haben, sich aber inzwischen im wohlverdienten Ruhestand befinden, erhalten keinen Cent!

Dies bedeutet im Ergebnis für uns als Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger eine Abkoppelung von der allgemeinen Einkommensentwicklung!

Die meisten unserer Mitglieder haben geringe Pensionen, da diese in der Mehrzahl aus den mittleren Laufbahnen stammen. Diese werden durch die überlange Zeit bis zur linearen Erhöhung im Dezember 2022 ohne jede Einkommenserhöhung bleiben aber gleichzeitig durch erhebliche Preissteigerungen über Gebühr belastet!

Das Land Hessen zeigt, dass das auch anders geht. Die Einkommen der Beschäftigten steigen hier zum 1. August 2022 um 2,2 Prozent und ein Jahr später nochmal um 1,8 Prozent (mindestens aber 65 Euro), also insgesamt um 4 Prozent! Diese im Vergleich zur Bundesregelung im Ergebnis deutlich bessere und frühere lineare Anpassung gilt gleichermaßen auch für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger. Dass auch hier nur die aktiven Bediensteten 1.000.-EUR zusätzliche steuerfreie Coronaprämie erhalten, ist deshalb aus Sicht der Versorgungsbezieher wegen der bereits zugesagten besseren linearen Erhöhung eher zu verschmerzen!

In den anderen Bundesländern sind die Landesbünde des Deutschen Beamtenbundes in Verhandlungen mit den einzelnen Landesregierungen zwar auf viel Verständnis für die Forderungen nach Ausgleichsmaßnahmen für die Versorgungsempfängerinnen und-empfänger gestoßen. Dennoch wurde nach unserer Kenntnis in keinem einzigen Bundesland eine Kompensation beschlossen.

Das „Geschenk“ wurde für die Staatskassen offenbar überall gerne angenommen. Die Leidtragenden sind alleine die Pensionärinnen und Pensionäre.

Die Preise stiegen 2021, wie das europäische Statistikamt Eurostat nach einer ersten Schätzung mitteilt, um 5,1 Prozent! Das ist der höchste Wert seit Beginn der Statistik 1997. Fachleute erwarten, dass die Verbraucherpreise in den kommenden Monaten weiter deutlich zulegen.

Die BSBD-Bundeseniorenvertretung hat erhebliche Zweifel, ob hinsichtlich dieser Entwicklung die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätze und Vorgaben zur Alimentation für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger noch eingehalten werden.  

Wir fordern den DBB und die Landesbünde umgehend zu einer juristischen Prüfung auf!

In Richtung Tarifpartner geht unsere klare und eindeutig Forderung, Tarifergebnisse die zu einer Benachteiligung der Pensionärinnen und Pensionäre führen, darf es künftig nicht noch einmal geben!

Einmalzahlungen für besondere Situationen sind in Bezug auf die hohen Belastungen der aktiven Beschäftigten -aus unserer Sicht- völlig in Ordnung, diese sind aber grundsätzlich -wie alle Erschwerniszulagen- zusätzlich zu den Gehältern vom Dienstherrn zu vergüten! In Tarifverhandlungen haben diese nichts zu suchen und dürfen schon gar nicht -wie jetzt geschehen- das Ergebnis der Tarifverhandlungen negativ beeinflussen! 

Georg Konrath

Stellv. BSBD-Bundesseniorenvertreter

BSBD-Bund-Seniorenvertretung@t-online.de