20. Januar 2019

Abschiebungshaftgefangene zukünftig wieder in Justizvollzugsanstalten?

Der Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschland (BSBD) kritisiert den Vorschlag des Bundesinnenministers zukünftig Inhaftierte in Abschiebungshaft wieder in den Justizvollzugsanstalten unterzubringen. Bevor die Regierungskoalition derartige Debatten anregt sollte sie prüfen und offenlegen wie ein derartiges Verfahren rechtlich, organisatorisch und finanziell umsetzbar ist. Die Initiative des Bundesinnenministers ginge zu Lasten der Justizministerien der Bundesländer und strapaziert den Justizvollzug erneut einseitig.

Zuallererst müsste die Zuständigkeit geregelt werden, denn derzeit sind verschiedene Ministerien in den Bundesländern für den Vollzug der Abschiebungshaft zuständig. Grundsätzlich wäre der Justizvollzug der Länder, wie bspw. in Bayern, dazu in der Lage, Abschiebungshaft zur Sicherung der Ausreise durchzuführen, allerdings nicht unter den jetzigen Gegebenheiten fehlender personeller und finanzieller Mittel. Zudem mangelt es in vielen Bundeländern an Haftplätzen.  Die Haftanstalten sind vielfach überfüllt und können das Trennungsgebot zwischen den verschiedenen Haftarten bereits jetzt nur leidlich bewerkstelligen. Eine ausreichende Differenzierung in Strafhaft ist in vielen JVA bereits jetzt unmöglich. Da Abschiebehaftgefangene von Straf- und Untersuchungshaftgefangenen nach Urteilen des EuGHs und BGH auch räumlich in getrennten Einrichtungen unterzubringen sind, stünden einige Bundesländer vor einem derzeit unlösbaren Problem. Weiterhin weist der BSBD auf die immer noch desaströse Personalausstattung in vielen Bundesländern hin, die eine Übernahme zusätzlicher Aufgaben im Justizvollzug nicht zulässt. In den vergangenen Jahren wurde der Justizvollzug durch die Übernahme, wie bspw. der  Unterbringung von Polizeihaftgefangenen, der Unterbringung von Inhaftierten nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz oder der Unterbringung s.g. Gefährder in den Justizvollzugsanstalten einseitig belastet. Zuständig sind in diesen Fällen die Innenministerien der Länder. Ein personeller Ausgleich für den Justizvollzug wurde bislang nicht geschaffen. Der Vorstoß fehlende Haftplätze in Abschiebehafteinrichtungen gegen fehlende Haftplätze im Justizvollzug zu tauschen, wäre ein Austausch zwischen Not und Elend und eine Verschiebung der Problematik zu Ungunsten des deutschen Justizvollzuges. Sofern bundeseinheitliche Regelungen zum Vollzug der Abschiebungshaft gegeben sind, die rechtlichen und logistischen Voraussetzungen sowie eine finanzielle Ausstattung gewährleistet ist, steht der BSBD einer Zuständigkeit des Justizvollzuges offen gegenüber. Denkbar wäre auch die Einrichtung zentraler Haftanstalten und die Schaffung einer Bundesbehörde für den Justizvollzug, um Aufgaben wie den Abschiebehaftvollzug, die Unterbringung von Gefährdern und die Inhaftierung von Personen unter Terrorverdacht in Bundeszuständigkeit zu gewährleisten.

René Müller
Bundesvorsitzender BSBD