16. Februar 2018

Seniorenpolitische Bewertung des Koalitionsvertrages

Der Koalitionsvertrag enthält für vor 1992 geborene Kinder von Müttern mit mindestens drei Kindern der so genannten Mütterrente Il einen weiteren Schritt zur rentenrechtlichen Gleichstellung von Geburten ab beziehungsweise vor 1992. Hier hat aber der Mut zu mehr Gerechtigkeit gefehlt, denn alle Kinder sind gleich viel wert. Auch bleibt der Fehler bestehen, die Mütterrente nicht aus Steuermittel sondern aus der Rentenversicherung zu finanzieren. Die rentenrechtliche Anerkennung der Kindererziehung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und muss richtigerweise von allen aus Steuermitteln getragen werden.

Auch nicht akzeptabel ist, dass der Vertrag keine wirkungsgleiche Übertragung der Mütterrente auf den Beamtenbereich enthält. Nachdem bislang nur Bayern und Sachsen die Mütterrente für den Beamtenbereich eingeführt haben, hätte nun der Bund Flagge zeigen können.

Zu begrüßen sind die geplanten Verbesserungen bei der Pflege und die Wiederherstellung der paritätischen Finanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der BSBD fordert ein, dass das paritätische Beitragsprinzip auch in der Krankenversicherung der Rentner sichergestellt wird.

Zudem wird der BSBD die Arbeit der geplanten Kommission zur Reform der kassen- und privatärztlichen Vergütung aufmerksam begleiten. Hierbei ist die privatärztliche Gebührenordnung und die Bezahlung der Kassenärzte zu modernisieren und dem medizinischen Fortschritt anzupassen.

Klaus Neuenhüsges
Bundesseniorenvertreter