26. November 2019

Urteil des Bundesgerichtshofes im Limburger Prozess

Bundesgerichtshof spricht zwei Strafvollzugsbedienstete vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung nach Gewährung von Vollzugslockerungen frei

Der Bund der Strafvollzugsbediensteten begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshofes. Aus Sicht des BSBD ist es eine folgerichtige Entscheidung und wichtig für zukünftige Entscheidungen von Bediensteteten über eine Unterbringung im offenen Vollzug sowie über Vollzugslockerungen zur Entlassungsvorbereitung von Gefangenen.

Link zur Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes