08. März 2021

Medienveröffentlichung des BSBD Bund

BSBD kritisiert zögerliche Impfstrategie für den Justizvollzug in einigen Bundesländern

Nachdem die von schweren Auswirkungen der Pandemie betroffenen höheren Altersgruppen

sowie das medizinische Personal und die Pflegekräfte geimpft wurden, sollten unisono die Sicherheitskräfte u. a.  im Justizvollzug geimpft werden. Offensichtlich folgt die Bundespolitik und größtenteils auch die Landespolitik einem neuen Credo und stellen Lobbyismus und Wahlkampftaktik vor den Schutz der Vollzugsmitarbeiter und den Schutz der Bevölkerung. Anders erklärt sich die weitere Verschiebung der Impfung der Mitarbeiter*innen im Vollzug nicht. Nur wenige Bundesländer, wie bspw. Rheinland/Pfalz, Thüringen, Brandenburg, Hamburg und voraussichtlich Hessen bleiben nach BSBD Informationen der Impflinie treu und haben für sich erkannt, dass der Justizvollzug elementarer Bestandteil der inneren Sicherheit ist. Sie impfen die Sicherheitskräfte durch die Neuordnung der Impfgruppen jetzt,zeitgleich und prioritär, somit auch den Justizvollzug. Nach zusätzlich gesicherten Informationen sind weitere Justizministerien um eine Impfung des Justizvollzugspersonals bemüht und stoßen in den eigenen Reihen auf Ignoranz und Widerstand oder auf die Verhinderungstaktik anderer Behörden. Geht es um politische Umfragewerte in Zeiten der Pandemie? Der Justizvollzug kann in der Wählergunst und in der öffentlichen Wahrnehmung mit Bildung und sozialen Themen offenbar wieder einmal nicht mithalten, denn Wahlkampf wird nicht mit Strafvollzug gemacht. Also liegt es offensichtlich an wahlkampftaktischen Manövern und nur in zweiter Hinsicht am Impfstoffbedarf. Dabei sollte gerade seitens der Gesundheitsbehörden ein ureigenes Interesse und Unterstützung bestehen, die Fallzahlen im Justizvollzug niedrig zu halten, sofern sie politische Schützenhilfe leisten müssen. In keinem anderen Bereich außerhalb des Maßregelvollzuges und der Psychiatrie sind Menschen unfreiwillig und auf engstem Raum durch staatliche Rechtsprechung eingesperrt, müssen versorgt, gepflegt und dazu noch sicher verwahrt werden. Kein anderer Bereich unserer Gesellschaft übernimmt zeitgleich Versorgung, Ausbildung, psychische und physische Betreuung von Menschen, die zum Teil schwerstkriminell, aggressiv und psychisch auffällig sind, die zum Teil direkt von der Straße, aus der Drogenszene, dem Obdachlosenmilieu, verwahrlosten Zuständen oder bei der Einreise in die Bundesrepublik auf richterliche Anordnung oder zur polizeilichen Verwahrung in einer Justizvollzugsanstalt untergebracht werden müssen. Nur sehr wenige wurden vor der Inhaftierung einem Arzt außerhalb des Vollzuges vorgestellt oder wurden auf Corona getestet. In den Anstalten wurden Quarantänestationen errichtet, auf denen neue Inhaftierte und/oder SARS-CoV-Verdachtsfälle untergebracht werden, deren Versorgung vornehmlich Vollzugspersonal ohne medizinische Ausbildung gewährleistet. In keinem anderen Bereich unserer Gesellschaft wird trotz Corona der Resozialisierungsgedanke weiter verfolgt, begleitet durch Besuche innerhalb und außerhalb der Vollzugsanstalt, durch notwendige Aus- und Vorführungen in medizinische, staatliche und private Einrichtungen und durch Vollzugspersonal sicher gestellt. Der Justizvollzug gehört zu dem Arbeitsbereich, in dem sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur sehr bedingt schützen können, in dem Mindestabstände nicht einzuhalten sind und in denen sie sich bei Gefahr nicht zurückziehen können. In dem auch unter Einsatz der körperlichen Unversehrtheit der Schutz der Bevölkerung gewährleistet werden muss. Impfungen des Personals sind somit notwendig und folgerichtig.

Bei Tätlichkeiten unter Gefangenen oder gegenüber dem Vollzugspersonal sowie bei Fluchtversuchen ist ein Zugriff seitens der Mitarbeiter alternativlos. Dabei zwischen infektionsfreien oder infizierten Inhaftierten zu unterscheiden ist unmöglich und irrelevant, da in Sekunden sicherheitsrelevante Entscheidungen getroffen werden müssen. Auch im vergangenen Jahr kam es zu zahlreichen Übergriffen durch Gefangene, in deren Verlauf Bedienstete auch bei nachweislich Infizierten unmittelbaren Zwang anwenden mussten und sich in Folge der körperlichen Auseinandersetzung selbst in Quarantäne begaben. Immer wieder bringen Infektionen die Vollzugsanstalten an den Rand des Möglichen bei der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung, da bereits eine Infektion innerhalb der Kollegenschaft oder bei Gefangenen ein umfangreiches Quarantänemaßnahmenpaket erforderlich macht. In der Vergangenheit hat der BSBD auf die desaströses Personalbestände hingewiesen, diese verringern sich bei jeder vermuteten oder nachgewiesenen Infektion um ein Vielfaches, so dass der Personalbestand häufig unterhalb der benötigten Limits liegt. Die Versorgung der Gefangenen und die zeitgleiche Gewährleistung des Dienstbetriebes und damit der Sicherheit einiger Anstalten, sind damit stark gefährdet. (der BSBD Bund berichtete PM vom 28.02.2021)

Ein Infektionsausbruch in einer JVA mit schweren Verläufen, gerade durch die englische oder südafrikanische SARS-CoV-Mutation, hätte verheerende Folgen. Eine derartige Entwicklung verbreitet sich in einer JVA rasend schnell. Die medizinische Versorgung muss in der Regel in externen Krankenhäusern erfolgen und die dortige Bewachung wird von Vollzugsmitarbeitern übernommen. Dies ist eine zusätzliche Belastung für die medizinische Versorgung und den Sicherheitsbereich Justizvollzug.

Im Justizvollzug ist es nicht möglich, die Sicherheit temporär herunterzufahren, die Außensicherung zeitweise zu vernachlässigen, Gefangene umschichtig zu inhaftieren und Langstrafen nur tageweise zu vollstrecken.

Sollen die Vollzugsanstalten die Außenkontakte für Gefangene komplett einstellen, auf Anwaltsbesuche verzichten und die medizinische Versorgung dem Zufall überlassen und die Sicherheit per Ferndiagnose herstellen? Ist dies so gewünscht? Der Politik sollte daran gelegen sein, eine stabile Lage in den Justizvollzugsanstalten zu gewährleiten, denn die Situation droht zu eskalieren und zur Gefahr für die Bevölkerung zu werden. Seit Ausbruch der Pandemie kam es bereits in einigen Anstalten zu Unruhen, die durch Vollzugspersonal und das Einlenken von Gefangenen unter Kontrolle gebracht werden konnten. Muss die Situation erst eskalieren, müssen erst Menschen verletzt werden, muss es dazu führen, dass Gefangene die Gunst der Stunde nutzen und die Situation zur Flucht missbrauchen? Muss die Bevölkerung unnötig in Gefahr gebracht und beunruhigt werden? Ein zu drastisches Horrorszenario? Keinesfalls, wie uns die Geschehnisse in italienischen Gefängnissen im März des letzten Jahres und in weiteren Teilen der Welt eines besseren belehrten. Da die Bundesregierung und das Bundesjustizministerium nicht schaffen den Justizvollzug einheitlich und prioritär zu impfen, richtet sich der BSBD an die Landesregierungen und politisch Verantwortlichen der Länder, in denen das Problem noch nicht erkannt ist. Impfungen für die Mitarbeiter*innen im gesamten deutschen Justizvollzug sind notwendig!

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