09. Juni 2018

Das Urteil von Limburg gegen unsere JVA Bediensteten wirft nach wie vor Fragen auf

Beim BSBD herrscht Unverständnis und Groll gegen das am gestrigen Tage verkündete Urteil vor dem Limburger Landgericht gegen drei JVA-Mitarbeiter. Zwei der drei Bediensteten wurde eine Mitschuld zur Geisterfahrt eines verurteilten Straftäters zugesprochen, in deren Folge eine 21-jährige Frau Opfer eines tödlichen Unfalls wurde. Sie wurden jeweils zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt.Das Gericht begründete die Mitschuld mit der Entscheidung der Bediensteten, die Verlegung des Strafgefangenen in den offenen Vollzug veranlasst zu haben, ohne vorher ausreichend und pflichtgemäß die sozialen Kompetenzen des Gefangenen geprüft zu haben.

„Man darf nur jemanden in den offenen Vollzug verlegen, wenn neue Straftaten nicht zu erwarten sind.“, so, laut Presseangaben, der zuständige Richter.

Bundesvorsitzender BSBD

Wer kann eine solche Prognose zuverlässig stellen? Sitzen zukünftig weitere Bedienstete des öffentlichen Dienstes auf der Anklagebank, weil diese nicht aus der Glaskugel lesen können? Werden sich Anklagevertreter zukünftig auf der Anklagebank rechtfertigen müssen, da sie Bewährungsstrafen für Delinquenten fordern und diese, trotz günstiger Sozialprognose, weitere schwerere Straftaten begehen? Rütteln wir zukünftig an der Unabhängigkeit der Richter, wenn Urteile zur Bewährung ausgesprochen werden oder Angeklagte einen Freispruch erhalten und sie erneut mit dem gleichem Delikt straffällig werden und sich ein Gericht geirrt hat?

Wie sollen unsere Abteilungs- und Vollzugsleiter noch Verlegungen in den offenen Vollzug befürworten, Psychologen noch freie Entscheidungen treffen und Vollzugs- und Behandlungspläne erstellt werden, in denen selbstverständlich der offene Vollzug als letzte Stufe der Strafverbüßung  eine Rolle spielt, ohne Gefahr zu laufen sich im Anschluss an ihre Entscheidungen auf der Anklagebank wiederzufinden? Leider kann man den Menschen nur bis vor den Kopf schauen und es ist tragisch für die Familie des Opfers. Unsere JVA-Mitarbeiter unternehmen sicherlich alles um die Gesellschaft vor weiteren Straftaten zu schützen, aber verhindern können wir sie leider nicht.

Sollte dieses Urteil Bestand haben, müssen wir den Strafvollzug neu definieren und uns als Gesellschaft weitestgehend vom offenen Vollzug verabschieden. Wenn wir bei einem verurteilten Straftäter, der sich wegen mehrfach wiederholten Fahrens ohne Führerschein in Haft befindet die Verlegung in den offenen Vollzug ablehnen, wie verfahren wir dann Straftätern die in der Vergangenheit schwerere Straftaten begingen? Können überhaupt noch Vollzugslockerungen gewährt werden?

Eine zuverlässige Prognose kann keinem Bediensteten abverlangt werden und diese wäre notwendig, wenn man der Begründung des Richters folgt die lautet, dass einer Verlegung nur stattgegeben werden sollte, wenn keine weiteren Straftaten zu erwarten sind.

Wahrsagung und Hellsehen gehören in das Reich der Mythen und überlassen wir besser den Scharlatanen.