Einfach nur sprachlos? Oder offen zur Schau gestelltes Desinteresse, Herr Buschmann?
- Foto: BSBD Bund Bundesvorsitzender Müller vor dem BMJ
BSBD zum Gespräch mit dem dbb und der AG Justiz im Bundesjustizministerium (BMJ)
Der Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD) äußert Bedenken bezüglich der aktuellen Kommunikationspraxis von Justizminister Buschmann. Im Fokus der Kritik steht insbesondere die wahrgenommene Zurückhaltung des Ministers, sich intensiver mit den Vertretern der Fachgewerkschaften über die drängenden Probleme des Justizvollzugs auszutauschen. Bei einem Treffen im Bundesjustizministerium, bei dem Frau Staatssekretärin Dr. Angelika Schlunck das Ministerium vertrat, wurden Themen wie finanzielle Herausforderungen und die Zuständigkeitsfragen der Bundesländer erörtert.
Der BSBD betont, dass eine effektive Unterstützung der Länder bei der Rekrutierung geeigneter Kandidaten für den Justizdienst sowie öffentliche Aufklärungskampagnen über die Berufe im Justizwesen wesentliche Maßnahmen sein könnten. Ebenso wird die Möglichkeit einer Entlastung der Länder durch die Schaffung zentraler Haftanstalten für Bundesstrafsachen diskutiert, allerdings bislang ohne konkrete Zusagen. Die Tatsache, dass die Antworten der Staatssekretärin zum deutschen Justizvollzug auf finanzielle Engpässe und die Zuständigkeit der Länder abzielen, könnte als mangelndes Engagement seitens der Regierung interpretiert werden, die Anliegen und Bedürfnisse des Justizvollzugs angemessen anzugehen. Eine Unterstützung der Länder beim Werben um geeignete Bewerber für einen Justizberuf oder die Vorstellung der Justizberufe in der Öffentlichkeit wurde ebenso ausgeschlossen wie eine vorgeschlagene Entlastung der Länder bei der Inhaftierung von Straftätern in Bundesstrafsachen in zentralen Hafteinrichtungen und in Zuständigkeit des BMJ. So wird auch in Zukunft keine Entlastung im Justizvollzug seitens des BMJ zu erwarten sein und die Bundesländer bleiben allein gelassen. Weiterhin wurde bemängelt, dass Gesetzesänderungen wie die des „Sanktionenrechts“ negative Auswirkungen auf die Belegungskapazitäten der Justizvollzugsanstalten haben werden und die geäußerten Bedenken der Landesjustizministerien und des BSBD ohne Auswirkung blieben.
Der BSBD unterstreicht sein Verständnis für die Komplexität der Thematik und die daraus resultierende Frustration seiner Mitglieder. Gleichzeitig bekräftigt der Verband seine politische Neutralität und seinen Willen zum konstruktiven Austausch, um gemeinsam an Verbesserungen zu arbeiten. Der Verband erinnert daran, dass frühere Regierungen dem Anliegen des BSBD mehr Aufmerksamkeit geschenkt haben, und signalisiert seine stete Bereitschaft zur Zusammenarbeit, um die Situation im Justizvollzug nachhaltig zu verbessern.