31. Oktober 2017

Herbstsitzung des Seniorenausschusses

Sitzung vom 26. bis 27. Oktober in Bergen/Niedersachsen

Themen wie Bürgerversicherung, Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei der Krankenversicherung der Rentner/innen, Rentenangleichung Ost/West, der Gesetzentwurf zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitsvorsorge, der 7. Altenbericht sowie die seniorenpolitischen Wahlprüfsteine für die neue Legislaturperiode und der bevorstehende Bundesgewerkschaftstag des dbb standen im Mittelpunkt der Beratungen des Seniorenausschusses in seiner Sitzung vom 26. bis 27. Oktober in Bergen/Niedersachsen.

Beim letzten Punkt wurden die seniorenpolitischen Anträge beraten, insbesondere der Antrag, welcher vorsieht, dass zukünftig Rechtsschutz auch für Verfahren wegen Feststellung eines Pflegegrades gewährt wird. Dies sieht die Rahmenrechtsschutzordnung des dbb bislang nicht vor. Ein Antrag, der aus Sicht des Seniorenausschusses zwingend durch den Gewerkschaftstag angenommen werden muss!

Zum Thema “Bürgerversicherung“ nahm der Ausschuss eine klare Position ein. Warum ohne Not ein solides, gut funktionierendes System in Frage stellen? Das bisherige Nebeneinander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung hat sich bewährt. Aktuellen Bestrebungen aus Hamburg wurde eine Absage erteilt.

Die Neuregelung bei der Anerkennung von Erziehungszeiten für die Aufnahme in die, kostengünstige Krankenversicherung der Rentner (3 Jahre für jedes Kind) wurde zwar vom Ausschuss begrüßt, hätte aber auch nach Auffassung des Ausschusses mutiger ausfallen können.

Ein ausführlicher Bericht erfolgt im nächsten Vollzugsdienst.

Klaus Neuenhüsges
Bundesseniorenvertreter