Kein Taktieren bei der Einführung der Pflegezulage für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeberufen im Justizvollzug
Die Tarifvertragsparteien haben im Rahmen der jüngsten Tarifrunde für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) ein bedeutendes Ergebnis erzielt. Diese Einigung sieht vor, dass Beschäftigte im Gesundheitswesen und in Pflegeberufen innerhalb des Justizvollzugs eine Pflegezulage erhalten.
Pflegezulagen zur Stärkung der Gesundheitsberufe im Justizvollzug
Mit Wirkung 01.01.2024 wird für die im Krankenpflegebereich tätigen Beschäftigten eine monatliche Zulage in Höhe von 143,92 € gewährt. Andere Beschäftigte in Gesundheitsberufen erhalten eine Zulage von 71,96 € pro Monat. Diese finanzielle Unterstützung soll dazu beitragen, die Attraktivität der Arbeitsplätze in Gesundheitsberufen im Justizvollzug zu erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit bei der Anwerbung und Bindung von qualifizierten Fachkräften im Vergleich zu anderen öffentlichen Trägern zu stärken.
„Die Einführung der Pflegezulage ist ein entscheidender Schritt zur Anerkennung der wertvollen Arbeit unserer Beschäftigten in den Gesundheitsberufen des Justizvollzugs“, erklärte der Vorsitzende des BSBD, Rene Müller. „Sie ist nicht nur eine wichtige finanzielle Anerkennung, sondern auch ein Zeichen dafür, dass wir die Bedeutung dieser Berufe für das Justizvollzugssystem schätzen und fördern.“
Umso unverständlicher ist es, dass einige Bundesländer zögern und sich offenbar der Umsetzung der vollen Pflegezulage für alle im Justizvollzug beschäftigten Gesundheitsberufe widersetzen. Es ist inakzeptabel, dass Krankenpflegekräfte, die in den Ambulanzen der Justizvollzugsanstalten tätig sind, lediglich die geringere Zulage von 71,96 € erhalten sollen, während ihnen gemäß der Tarifvereinbarung die höhere Zulage von 143,92 € zusteht.
Der BSBD betont eindringlich, dass auch diese Fachkräfte in vollem Umfang Anspruch auf die vollständige Pflegezulage haben. Die Weigerung, ihnen die volle Zulage zu gewähren, steht im Widerspruch zum erzielten Tarifabschluss und untergräbt die Bemühungen, die Attraktivität der Gesundheitsberufe im Justizvollzug zu erhöhen und qualifiziertes Personal zu gewinnen und zu halten.
Es ist von größter Bedeutung, dass die vereinbarten Zulagen ohne Einschränkungen und Verzögerungen umgesetzt werden. Der BSBD wird sich weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass alle Beschäftigten die ihnen zustehende Unterstützung erhalten und appelliert an die Verantwortlichen in den Bundesländern, ihrer Verpflichtung nachzukommen und die Pflegezulagen vollumfänglich zu gewähren.
Übernahme der Pflegezulage für Beamte im Justizvollzug
Wir fordern eindringlich, dass die Pflegezulage zeitnah und in vollem Umfang auch auf unsere verbeamteten Kolleginnen und Kollegen im Gesundheitsbereich des Justizvollzugs übertragen wird. Es ist unerlässlich, dass die gleichen attraktiven und fairen Arbeitsbedingungen, die für die tariflich Beschäftigten vereinbart wurden, auch für Beamte gelten. Nur so können wir sicherstellen, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Justizvollzug die Anerkennung und Unterstützung erhalten, die sie für ihre unverzichtbare Arbeit im Gesundheitswesen verdienen.