25. Oktober 2020

Mutmaßlicher Terrorakt in Sachsen

Täter fünf Tage vor der Tat aus Haft entlassen

Bereits am Sonntag den 04. Oktober 2020 wurde in der Dresdener Innenstadt ein Verbrechen begangen, bei dem zwei Touristen aus Nordrhein-Westfalen mit einem Messer schwer verletzt wurden. Folglich verstarb einer der Verletzten.

Erst jetzt stellt sich heraus, dass der Täter ein kurz zuvor aus der Haft entlassener jugendlicher Straftäter ist und die Tat mutmaßlich als islamistischer Terrorakt gewertet wird. Die Bundesstaatsanwaltschaft ermittelt seit Mittwoch. Bereits fünf Tage nach seiner Entlassung beging der wegen u. a. Werbens für eine terroristische Vereinigung verurteilte Straftäter seine Bluttat.

Den Sicherheitsbehörden ist er als gewaltbereiter Extremist bekannt und er wurde nach internen Informationen als „Gefährder“ durch die Polizei geführt. Offensichtlich ist es nicht gelungen, den Straftäter während seiner Haftzeit trotz intensivster Bemühungen unseres Strafvollzugssystems zu sozialisieren/resozialisieren. Verwundern wird es Insider des Justizvollzuges nicht. Seit langem weist der BSBD auf die zu knappen Ressourcen im Justizvollzug hin. Es fehlt an Personal und finanziellen Mitteln. Durch die Masse an Inhaftierten und das knappe Fachpersonal ist bereits für „konventionelle Straftäter“ eine Resozialisierung kaum noch möglich.

In den Bundesländern wird versucht die knappen Ressourcen der Resozialisierung gleichmäßig auf die Inhaftierten zu verteilen. Getreu dem Gießkannenprinzip. Eine Differenzierung ist angesichts der Belegungszahlen kaum noch möglich. Dass gerade für Straftäter aus den radikalen Spektren, wie dem links-, rechts- und dem islamistischen radikalen Milieu, andere Formen der Überwachung, Sicherung und Betreuung notwendig sind, sollte hinlänglich bekannt sein. Die Unterbringung dieses Täterkreises stellt viele Vollzugsanstalten vor enorme logistische aber vor allem vor konzeptionelle Probleme.

Bereits im Jahr 2017 sprach der BSBD seine Erwartung zu bundeseinheitlichen Konzepten zur Betreuung und Unterbringung bspw. in Form eines Bundesgefängnisses in Verantwortung des Bundesjustizministeriums aus. Es muss bereits in der Haft sorgsam entschieden werden, ob die Sozialisierung/Resozialisierung erfolgreich war und welche weiteren sicherheitstechnischen Maßnahmen bei einer Entlassung des Straftäters gegebenenfalls erfolgen müssen.

„Der islamistische Terror ist eine andauernde große Bedrohung für unsere Gesellschaft, gegen die wir mit aller Konsequenz vorgehen müssen.“, betonte auch SPD-Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (Auszug Augsburger Allgemeine 21.10.20).

Der BSBD sieht hier nach wie vor dringenden Handlungsbedarf seitens der Bundesregierung und fordert das Bundesjustizministerium wiederholt auf, tätig zu werden, den Justizvollzug der Bundesländer zu entlasten sowie finanzielle und personelle Mittel des Bundes  zu investieren, um dieses Problem langfristig zu lösen.