05. Februar 2025

Pressemitteilung

BSBD warnt: Justizvollzug in aktueller Sicherheitsdebatte nicht berücksichtigt

 

Der Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD) schlägt Alarm:

Angesichts von über 150.000 offenen Haftbefehlen (laut Medienberichten) deutschlandweit warnt die

Gewerkschaft BSBD vor gravierenden und bislang kaum beachteten Folgen für den Justizvollzug.

 

Die konsequente Vollstreckung offener Haftbefehle zur Erhöhung der
öffentlichen Sicherheit ist grundsätzlich zu begrüßen. Laut Medienberichten sind allein 114
als Gefährder eingestufte Personen, mit Haftbefehl gesucht, auf freiem Fuß – eine
besorgniserregende Zahl.

Die aktuellen Statistiken zeigen, dass sich unter den gesuchten Straftätern nicht nur
Personen mit geringfügigen Vergehen befinden, sondern auch Gewalt- und
Wiederholungstäter.

Das Ausbleiben der Vollstreckung untergräbt die Glaubwürdigkeit des
Rechtsstaats. „Die Justiz muss handlungsfähig bleiben – sonst verlieren die Bürger das
Vertrauen in den Staat“, betont René Müller, Bundesvorsitzender des BSBD.

Doch eine nachhaltige Sicherheitsstrategie kann nicht isoliert betrachtet werden. Der Justizvollzug als
zentrales Element innerer Sicherheit wird bislang in der Diskussion vernachlässigt. Besonders
problematisch ist, dass keine politischen Antworten darauf existieren, wie die erheblichen
Personalengpässe im Strafvollzug behoben werden sollen. Bereits seit 2016 bestehen in
diesem Bereich rund 2.000 unbesetzte Stellen. Die Überbelegung vieler Haftanstalten sowie
die hohe Arbeitsbelastung des Personals verschärfen die Lage zusätzlich.

Neben dem akuten Personalmangel fehlt es zudem an ausreichenden Haftkapazitäten.
Schon jetzt stoßen viele Justizvollzugsanstalten an ihre Grenzen. Würden lediglich 10 Prozent
der vollstreckbaren Haftbefehle umgesetzt, wäre das System vollständig überlastet. 

Trotz dieser alarmierenden Situation gibt es bis heute keine klaren politischen Bekenntnisse
zu dringend benötigten Bundeshafteinrichtungen. Der BSBD fordert solche Einrichtungen
schon lange für Fälle, in denen die Bundesanwaltschaft zuständig ist – insbesondere bei
extremistischen und terroristisch motivierten Straftaten. Es kann nicht sein, dass der Bund
Forderungen zur inneren Sicherheit erhebt, deren Umsetzung jedoch den Ländern überlässt.

Der BSBD fordert daher eine durchdachte Strategie zur schrittweisen Abarbeitung der
offenen Haftbefehle, bei der sowohl der Bund als auch die Länder mit einbezogen werden.
Gleichzeitig müssen dringend Maßnahmen ergriffen werden, um den Justizvollzug personell
und infrastrukturell zu stärken. Ohne diese Schritte droht nicht nur eine weitere Überlastung
des Strafvollzugs, sondern auch eine ernsthafte Schwächung der inneren Sicherheit und des
Rechtsstaats.

Der BSBD appelliert eindringlich an die politischen Entscheidungsträger, die Situation nicht
länger zu ignorieren. Nur durch nachhaltige Lösungen kann der Justizvollzug seine zentrale
Aufgabe erfüllen und zur Sicherheit der Bevölkerung beitragen.

René Müller
Bundesvorsitzender des BSBD