Stellungnahme des BSBD
Referentenentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches
Der Bund der Strafvollzugsbediensteten begrüßt das Vorhaben, das Strafgesetzbuch in der Weise zu ändern, das konkret Vollstreckungsbeamte und Rettungskräfte stärker geschützt werden sollen. Nicht eindeutig geht aus dem Änderungsentwurf hervor, ob nun endlich auch die Justizvollzugsbeamten einen entsprechenden gesetzlichen Rückhalt bekommen.
Stellungnahme des BSBD zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften
Aus diesem Grund hat der BSBD die betreffenden Paragraphen des Referentenentwurfes rechtlich prüfen lassen. Das Ziel war festzustellen, ob der Referentenentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches zur Stärkung des Schutzes der Vollstreckungsbeamten auch die Beamten des Justizvollzugs betrifft. In der abschließenden Bewertung des heißt es wie folgt:
„Wir gehen insoweit davon aus, dass der Begriff des Amtsträgers, der zur Vollstreckung von Gesetzen berufen ist, für die betroffenen Justizvollzugsbeamten anzuwenden ist, insoweit sie auf der Basis der Justizvollzugsgesetze der Länder im Rahmen ihrer Vollstreckungstätigkeit in der JVA tätig werden.
Insoweit werden die im Entwurf genannten Regelungen auch Bedeutung für die Beamten des Justizvollzugs haben.“
Der BSBD regt an, auch die Justizvollzugsbeamten gesetzlich stärker zu schützen und in diesem Sinne diese Berufsgruppe konkret mit in die zu ändernden Paragraphen aufzunehmen. In den letzten Jahren ist das Gefangenklientel in den Justizvollzugsanstalten wesentlich gewaltbereiter und psychisch auffälliger geworden. Gerade die Bediensteten der Justizvollzugsanstalten sehen sich zunehmend mit Personengruppen konfrontiert (bspw. "Reichsbürger", Personen mit Migrationshintergrund, gewaltbereitem Klientel aus Krisen/Kriegsgebieten, Personen krimineller Vereinigungen "Rocker") die die Kolleginnen und Kollegen als Repräsentanten der staatlichen Gewalt nicht akzeptieren und mit nonverbaler und verbaler Gewalt attackieren. Die bisher zur Verfügung stehenden Mittel scheinen in den Justizvollzugsanstalten nicht mehr auszureichen, so dass es unerlässlich ist, die zu ändernden Paragraphen um die Gruppe der Justizvollzugsbediensteten konkret zu erweitern.