23. Oktober 2023

Bekannte Phrasen der Arbeitgebervertreter

„Wir sorgen für Sicherheit Justizvollzug Deutschland“

Die Verhandlungen zu den Lohnforderungen der Gewerkschaften sind kaum ausgesprochen, da ist das große Stöhnen der Arbeitgeberseite zu vernehmen. Zu viel, zu teuer, der Staat wird überfordert, kein Geld.

Ein Gebaren wie in den zurückliegenden Verhandlungen bereits gelebte Praxis. Nicht jeder bekommt Gehalt/Besoldung oberhalb der B-Besoldung. Gerade die mittleren und unteren Gehalts-/Besoldungsgruppen sind von der extremen Inflation überproportional betroffen. Die Gehaltsforderungen von 10,5 % mindestens 500,- Euro sind angesichts der wirtschaftlichen Lage und der gestiegenen Lebenshaltungskosten für Otto Normalverbraucher moderat und angemessen. Allein die Personallage und das entstandene Personaldefizit der vergangenen Jahre im öffentlichen Dienst müssten die Länder aufhorchen lassen. Ein Entgegensteuern mittels Gehaltszunahme sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Einerseits erwarten die Landespolitiker einen sicheren und arbeitsfähigen Staat, der die Demokratie stützt. Im Gegenzug sind sie aber nicht bereit, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, sondern handeln lieber getreu dem Motto: “Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass.“

Statt also den öffentlichen Dienst der Länder zu stärken, indem ein klares Bekenntnis zum öffentlichen Dienst abgegeben wird und der Versuch unternommen wird, die Lücke zur Bundesbesoldung zu schließen, flüchtet man sich auf Seiten der Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite in allzu bekannte Floskeln. Schon jetzt schafft es die Politik kaum noch, die Menschen entsprechend abzuholen. Offensichtlich sollen sogar Ressentiments mit den o. a. Aussagen gegen die Gehaltsforderung des öffentlichen Dienstes bei der Bevölkerung geschürt werden. Der BSBD warnt vor einem weiteren Vertrauensverlust bei seinen Staatsdienern, wenn diese wiederholt, nicht adäquat bei den allgemeinen Lohnsteigerungen berücksichtigt werden. Aussagen wie die der überzogenen Gehaltsforderung provozieren Vorbehalte der Öffentlichkeit gegen Landesbedienstete.

Noch haben wir gerade im Justizvollzug die eiserne Regel, dass in keinem Fall die Sicherheit der Bevölkerung durch Arbeitskampfmaßnahmen gefährdet werden darf. Wir gehen davon aus, dass die Notwendigkeit eines sicheren Justizvollzuges und eine Stärkung der inneren Sicherheit in der Bevölkerung ohne provokanten Arbeitskampf gesehen wird. Wenn nicht, dann ist irgendwann den Bediensteten des Justizvollzuges „das Hemd näher als die Hose“… auch im Arbeitskampf.

Rene Müller BSBD Bundesvorsitzender